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Wie kommt das S in den Green Lease?

Wie kommt das S in den Green Lease?



Die Einbindung von S (Social) Green Lease Klauseln in Mietverträge stellt die Vertragsparteien vor einige Hürden. Zuerst müsste hier die Definition von Social hinsichtlich des Mietobjektes definiert werden.

In branchennahen Publikationen wird die Teilhabe als wesentlicher Aspekt dargestellt. Insbesondere die Barrierefreiheit und die Herstellung von Barrierefreiheit werden in den Raum gestellt. Zusätzlich gibt es die Empfehlung lokale Fachbetriebe zu beauftragen. Diese Maßnahmen zielen auf das Gebäude und einen Teil der Nutzer ab.

Alle Nutzer werden dann eingebunden, wenn gesunde Arbeitsbedingungen sichergestellt werden sollen. Das kann über digitale Messeinrichtungen geschehen. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll bis Mai 2026 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Gerade der Neubau (Nicht-Wohngebäude) soll mit Mess- und Steuergeräten zur Überwachung der Raumluftqualität ausgestattet werden. Es ist zu erwarten, dass auch Bestandsgebäude mit solchen Systemen ertüchtigt werden um den Mietern attraktive Räume anbieten zu können.



Welche Social-Themen können im Green Lease vereinbart werden?



Ein besserer Weg für die Bespielung des Themas S ist der Datenaustausch. Der Datenaustausch muss sich nicht auf die Verbrauchsdaten wie Strom, Gas oder Wasser begrenzen. S-Daten zu sammeln und zu analysieren bietet für die das Gebäude und den Nutzer eine vielfältigere Chance um das Thema S zu verbessern. Die Definition dieser Daten haben wir bereits erstellt und teilen diese Information gerne mit euch.